Gewaltschutzkonzept

der Waldkindergarten Gelnhausen gGmbH (Stand OKT – 2024)


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
2 Theoretische und rechtliche Grundlagen
2.1 Kindeswohlgefährdung
3 Risikoanalyse
4 Prävention
4.1 Macht in der Pädagogik und Adultismus
4.2 Örtliche Gegebenheiten
4.2.1 Gelände und Umgang mit Werkzeugen
4.2.2 Wald
4.3 Personalmanagement
4.3.1 Personalauswahl und Personalführung
4.3.2 Verhaltenskodex
4.4 Sexualpädagogisches Konzept
4.4.1 Definition
4.5 Pädagogische Praxis
4.5.1 Aufklärung und Rechte
4.5.2 Körperwahrnehmung
4.5.3 Stärkung des Selbstvertrauens
4.5.4 Erproben der Geschlechterrollen
4.5.5 Erlernen gesellschaftlicher Regeln
4.5.6 Zusammenarbeit mit Eltern
4.6 Tabellarische Übersicht der psychosexuellen Entwicklung von Kindern
4.6.1 Psychosexuelle Entwicklung (Alter 0-6 Jahre)
4.7 Partizipation & Beschwerdemanagement
5 Intervention – Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
5.1 Handlungsschema Interne Gefährdung
5.2 Handlungsschema Externe Gefährdung
6 Anlaufstellen und Ansprechpartner*innen
Literaturhinweise
Fußnoten


1 Einleitung

Dieses Gewaltschutzkonzept unserer Waldkindergärten dient der Sicherstellung des Wohlbefindens der Kinder, Mitarbeitenden und Eltern. Es ist vor allem ein Konzept zur Prävention von Gewalt, das durch vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch und Diskriminierung beitragen soll. Wir kommen hiermit aber auch unserer gesetzlichen Verpflichtung nach, in Verdachtsfällen oder bei Übergriffen Interventionsmaßnahmen zu ergreifen und deren Handlungsschritte festzulegen.

Der Kindergarten soll ein sicherer Raum für alle Beteiligten sein. Wir achten darauf, eine angenehme Atmosphäre zu schaffen, die auf Wertschätzung, Vertrauen und Verlässlichkeit basiert. Bindung steht für uns dabei an erster Stelle, da sie für uns die Voraussetzung für Bildung und Entwicklung ist. Wertschätzende Kommunikation, Fehler machen dürfen und der Blick auf die Individualität jedes Menschen sind uns von großer Bedeutung.

Wir betrachten den Wald als kreative, freie Lebenswelt, der unseren forschenden Blick schult. Kinder bekommen im Wald die Möglichkeit umfassende Lernerfahrungen zu machen und einen Sinn für Natur- und Artenschutz zu entwickeln. Dazu klären wir sie über Risiken und Gefahren im Wald auf. Die Umgebung des Waldes verfügt über wenig Reize, wenig Lautstärke, wenig vorgefertigtes Spielmaterial. Dafür aber über ganz viel Raum und Ruhe, der eigenen Fantasie und den individuellen Bedürfnissen nachzugehen. Diese Gegebenheiten bieten unseren Beobachtungen nach weniger Streitanlässe und schenken vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten. Allein der Wald kann nach unserem Verständnis zur Gewaltprävention beitragen.

Dieses Konzept soll für das Thema Gewalt- und Kinderschutz sensibilisieren und allen Mitarbeitenden Handlungssicherheit und Orientierung geben. Bei der Erstellung wurden alle Mitarbeitenden beteiligt. Es beinhaltet:

  • erwünschte Verhaltensweisen untereinander
  • den Umgang mit grenzverletzendem Verhalten und Gewalt
  • Verfahrenswege in Verdachtsverfällen nach dem SGB VIII
  • Die Eignung des Personals
  • Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern, Mitarbeitenden und Eltern
  • Die Analyse von Risikobereichen
  • Aufklärung und Umgang mit Sexualität

Es trägt außerdem zur Transparenz bei und gibt Klarheit über unsere Maßnahmen zum Gewaltschutz. Diese werden wir regelmäßig auf ihre Aktualität und Praxistauglichkeit prüfen. Dazu werden wir uns kontinuierlich mit den Schutzaspekten auseinandersetzen und diese an Veränderungen anpassen.

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2 Theoretische und rechtliche Grundlagen

Um das Kindeswohl zu sichern, müssen die Grundbedürfnisse von Kindern erfüllt werden. Hierzu gehört u.a. das Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen, nach körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit, nach entwicklungsgerechten Erfahrungen und nach Grenzen und Strukturen.

Basis des Kindeswohls bilden die Kinderrechte der UN – Kinderrechtskonvention. Sie legt wesentliche Standards

  • zum Schutz (vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung),
  • zur Förderung (Recht auf Gesundheit, Bildung, Freizeit) und
  • zur Beteiligung (Informations- und Mitwirkungsrechte in allen Kindern betreffenden Angelegenheiten) von Kindern fest.

Es ist die Aufgabe der Erwachsenen, Kinder altersgerecht über ihre Rechte zu informieren, sodass sie diese wahrnehmen und Unrecht erkennen und einordnen können.

Auch unsere Gesetzgebung sieht die Sicherung der Rechte und des Wohles von Kindern vor. So garantiert sie das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (BGB §1631). Sie legt Verfahrensweisen bei einer Kindeswohlgefährdung fest und beinhaltet einen Anspruch auf Beratung und Begleitung in gefährdeten Situationen (SGB VIII §8a und b). Sie verpflichtet Institutionen zu einer Meldung von kindeswohlbeeinträchtigenden Ereignissen an das Jugendamt (SGB VIII §47). Mitarbeitende sind dazu verpflichtet ein Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, um vorbestrafte Personen von der Tätigkeit auszuschließen (SGB VIII §72a). Und sie verpflichtet alle Einrichtungen zur Vorlage eines Gewaltschutzkonzeptes (SGB VIII § 45).

2.1 Kindeswohlgefährdung

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn Kindern seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt widerfährt, sie in ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder seelisch oder körperlich vernachlässigt werden.

Definitionen von Gewalt nach unicef:

Psychische Misshandlung: Erniedrigungen durch Worte, Diskriminierung, Anschreien, Liebesentzug bis hin zu Bedrohungen und offener Verachtung.

Körperliche Misshandlung: Physische Gewalt gegen Kinder, wie beispielsweise das Schlagen mit Händen und Gegenständen sowie Schütteln, Beißen, Verbrühen und Vergiften.

Sexualisierte Gewalt: Jede sexuelle Handlung an und mit Kindern, die gegen deren Willen geschieht oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können.

Vernachlässigung: Das Versagen, einem Kind grundlegende körperliche und emotionale Bedürfnisse im Bereich der Gesundheit, Bildung, emotionalen Entwicklung, Ernährung, Unterbringung und nach einem sicheren Lebensumfeld zu erfüllen.

Grenzverletzungen sind unangemessene Verhaltensweisen gegenüber Kindern, die persönliche Grenzen überschreiten. Sie geschehen meist spontan und unabsichtlich, einmalig oder gelegentlich. Sie sind kritisch zu betrachten, können jedoch in der Praxis passieren. Grenzverletzungen entstehen meist durch mangelnde Fachlichkeit, persönlichen Unzulänglichkeiten, Stresssituationen und sind oft auch eine Frage der Haltung. Sie können körperlich, verbal und auch non-verbal sein.

Beispiele: Bloßstellen von Kindern vor der Gruppe, Vernachlässigung durch unzureichenden Windelwechsel, Zwang zum Essen, Kind böse anschauen.

Solche Situationen bedürfen der Klärung. Fehler sollten reflektiert werden und Maßnahmen geschaffen werden, um solche Vorkommnisse zukünftig zu vermeiden.

Übergriffe sind Handlungen, die sich bewusst über Widerstände und Signale von Kindern hinwegsetzen oder Grundsätze der Institutionen und fachliche Standards bewusst missachten.

Beispiele: anspucken, schubsen, Kinder küssen, einsperren

Solches Verhalten ist immer falsch und pädagogisch nicht zu rechtfertigen. Diese Verhaltensweisen müssen sofort unterbunden werden.

Die zunehmende Ganztagsbetreuung von Kindern, sowie eine frühzeitige Unterbringung in Institutionen, machen eine gute Beziehung zwischen Kindern und Pädagogen zu einem zentralen Baustein der kindlichen Entwicklung. Eine wertschätzende und anerkennende Beziehung, die auf die Betonung von Lernfortschritten setzt, die Zugehörigkeit aller zur Gemeinschaft beinhaltet und Bedürfnisse und Kritik von Kindern ernst nimmt und einbezieht, ist unerlässlich für die Entfaltung der Persönlichkeit und ein erfülltes Leben.

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3 Risikoanalyse

Eine Risikoanalyse dient der Einschätzung von risikoreichen Situationen im Kindergarten und erfordert die Erarbeitung von schützenden Maßnahmen für alle Beteiligten. Risikofaktoren können durch das Personal, das häusliche Umfeld der Kinder oder örtlichen Gegebenheiten entstehen. Die Risikoanalyse ist eine Bestandsaufnahme mit dem Ziel der Gefahrenreduzierung durch präventive Maßnahmen und gleichzeitig dient sie der Qualitätsentwicklung.

Mit Hilfe der Risikoanalyse haben wir unsere Haltungen erörtert und Maßnahmen entwickelt und überarbeitet, die wir in unserer Praxis einsetzen, um vorangegangene Grundlagen zu erfüllen. Im Folgenden erläutern wir diese.

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4 Prävention

4.1 Macht in der Pädagogik und Adultismus

Pädagogen sind Kindern durch ihre Erfahrungen und ihr Wissen überlegen und verfügen über mehr Macht als sie. Dies ist einerseits notwendig, um Kinder zu schützen und zu fördern. Andererseits birgt dies auch die Gefahr von Vorurteilen und Diskriminierung von Kindern. Wir sind uns unserer Machtposition bewusst und reflektieren unser Verhalten regelmäßig. Außerdem sind wir darauf bedacht, Strukturen zu schaffen, die es Kindern ermöglichen, partizipativ an unseren Alltagsprozessen mitzuwirken. Mitbestimmung steigert den Selbstwert von Kindern und deren Identifikation mit ihrem Kindergarten. Gehört zu werden und die eigene Meinung äußern zu dürfen, schützt vor Gewalt. Kinder lernen ihre Interessen zu vertreten, die anderer wahrzunehmen und das Wohl der Gemeinschaft im Blick zu haben.

4.2 Örtliche Gegebenheiten

4.2.1 Gelände und Umgang mit Werkzeugen

Der Waldkindergarten ist ein Kindergarten ohne Zäune, der den Kindern Bewegungsfreiheit schenkt. Das Personal achtet darauf, dass die Kinder die Bereiche, in denen sie spielen dürfen, kennen und festgelegte Grenzen einhalten. Auch fremden Personen ist der Waldkindergarten frei und einfach zugänglich. Daher sprechen wir Fremde an, wenn sie unser Gelände betreten und bitten sie darum, während unserer Betreuungszeiten nicht längere Zeit zu verweilen. Jeder Kindergarten verfügt über Öfen im Bauwagen und Feuerstellen auf dem Gelände. Die Kinder kommen somit mit dem Thema Feuer und den möglichen Gefahren in Kontakt. Wir klären die Kinder über unsere Verhaltensregeln bezüglich der Feuerstellen auf und achten auf deren Einhaltung. Der Umgang mit Werkzeugen, wie einer Säge, Hammer oder Schnitzmessern sind unseren Kindern erlaubt. Auch hier gibt es klare Sicherheits- und Verhaltensregeln, die wir den Kindern erläutern und auf deren Einhaltung wir achten.

4.2.2 Wald

Im Wald sind wir unterschiedlichen Witterungen ausgesetzt. Extreme Wetterlagen nehmen zu und erfordern höhere Sicherheitsmaßnamen. Alle Mitarbeitenden nehmen an regelmäßigen Forstschulungen teil, um Gefahren im Wald zu erkennen. Bei Unwettern darf unser Betrieb nicht im Waldkindergarten stattfinden und wird in unsere Notunterkünfte verlegt. Nach Rücksprache mit unserem Träger, dürfen wir unser Gelände und den Wald wieder betreten. Da wir uns hauptsächlich im Freien aufhalten, sind wir der Gefahr von Zeckenbissen und Insektenstichen ausgesetzt. Um diesen vorzubeugen, tragen wir lange Kleidung und festes Schuhwerk. Zecken ziehen wir sofort und markieren die Bissstelle. Eltern fordern wir auf, ihre Kinder täglich nach Zecken abzusuchen. Wir achten darauf, dass Eltern ihren Kindern ein zuckerfreies Frühstück mitgeben. Dies verhindert, dass Wespen angelockt werden. Kinder weisen wir darauf hin, Ruhe zu bewahren und nicht nach den Wespen zu schlagen. Kommt es zu einem Insektenstich, so kühlen wir die entsprechende Stelle. Es besteht im Wald das Risiko, sich mit dem Fuchsbandwurm anzustecken. Daher achten wir darauf, dass die Kinder grundsätzlich nichts aus dem Wald essen und sich vor dem Essen die Hände waschen. Nur in Form eines Angebotes können Pflanzen in gekochter oder verarbeiteter Form gegessen werden. Die Eichen im Wald sind gelegentlich von Eichenprozessionsspinnern befallen, deren Haare allergische Reaktionen auslösen können. Um dem vorzubeugen, werden die Eichen auf unserem Gelände regelmäßig auf Nester kontrolliert. Im Wald können wir auf giftige Pflanzen und Pilze treffen. Das Personal achtet darauf, dass die Kinder keine Pilze und Pflanzen, die sie nicht kennen, berühren. Die Mitarbeitenden werden in regelmäßigen Abständen über Giftpflanzen und -pilze geschult. Seit einiger Zeit werden vereinzelt Wölfe auch in unseren Wäldern gesichtet. Wir vertrauen auf aktuelle Expertenmeinungen, die bisher keine große Gefahr in dem zumeist scheuen Tier sehen. Sollte es zu neuen Erkenntnissen kommen, werden wir auf aktuelle Vorkommnisse reagieren und angemessene Maßnahmen planen.

4.3 Personalmanagement

4.3.1 Personalauswahl und Personalführung

Die Mitarbeitenden sind der wichtigste Bestandteil beim Umsetzen des Gewaltschutzkonzeptes und der dazugehörigen Präventionsarbeit. Daher kommt der Auswahl des Personals eine wichtige Rolle zu. Neben der fachlichen Qualifikation ist uns auch die persönliche Eignung von Bedeutung. In Bewerbungsgesprächen gehen wir auf die Interessen und Ziele der Bewerbenden ein und thematisieren unsere pädagogische Grundhaltung. Das Gewaltschutzkonzept ist Teil davon, wobei Reflexion und Weiterentwicklung dessen selbstverständlich für uns sind. Neue Mitarbeitende müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein darf, abgeben. Außerdem unterschreiben sie einen Verhaltenskodex, der unsere vereinbarten Grundsätze im Umgang mit Kindern, Eltern, Mitarbeitenden und der Natur festhält. Des Weiteren werden sie mit unserem Gewaltschutzkonzept in Form einer Infoveranstaltung vertraut gemacht. Vor einer Einstellung erfolgt eine Hospitation, sodass alle Parteien einen Eindruck voneinander gewinnen können.

Die pädagogischen Teams haben in wöchentlichen Teamsitzungen die Möglichkeit ihre Arbeit zu besprechen und zu reflektieren. In regelmäßigen Abständen finden Supervisionen statt, die durch fachliches Personal begleitet werden. Die Geschäftsleitung nimmt gesondert an einer Supervision teil. Der Selbstreflexion und der kollegialen Rückmeldung räumen wir einen hohen Stellenwert ein. Dabei ist uns eine grundlegende Offenheit für alle Positionen und der konstruktive Umgang mit Fehlern wichtig. Ein guter Personalschlüssel ist Voraussetzung für qualitatives Arbeiten. Wir achten darauf, unser Personal mit ihren unterschiedlichen Ressourcen, angemessen auf unsere Standorte zu verteilen. Außerdem haben wir zusätzlich „Springer“ eingestellt, die alle Einrichtungen unterstützen können. Jeden Tag findet eine kurze Morgenbesprechung unter den Teammitgliedern statt, in der wichtige Informationen für den Tag geteilt und besprochen werden. Diese beinhalten wichtige Hinweise über Kinder, die personelle Besetzung oder die Struktur des Tages.

Probezeit- und Mitarbeiter*innengespräche geben Gelegenheit über vertrauliche Themen, pädagogische Ziele, Kinderschutz und auch Beschwerden zu sprechen. Unser Personal bekommt die Möglichkeit an Fortbildungen teilzunehmen. Zu den Themen Gewaltschutz, Kinderrechte und Partizipation lassen wir uns regelmäßig weiterbilden. Die Fachbereichsleitungen des Jugendamtes MKK und der LAG freie Kitaträger Hessen e.V. stehen uns beratend bei Fragen zu kinderschutzrelevanten und pädagogischen Themen zur Verfügung. Außerdem stehen wir im Austausch zu unseren kommunalen Ämtern und Beratungsstellen.

4.3.2 Verhaltenskodex

In gemeinsamer Teamarbeit haben wir einen Verhaltenskodex entwickelt, der unsere Werte und Verhaltensregeln gegenüber Kindern, Eltern und Teammitgliedern und der Natur beschreibt. Er soll zum Wohlergehen aller Beteiligten beitragen und Schutz vor Grenzverletzungen und Missbrauch geben. Die Mitarbeitenden verpflichten sich, nach diesem Kodex zu arbeiten.

Verhaltenskodex zum Umgang mit Kindern, Eltern und Mitarbeitenden

  1. Wertschätzung der Natur: Wir übernehmen eine Vorbildfunktion und setzen uns für Umweltschutz und Nachhaltigkeit ein. Gleichzeitig ermöglichen wir den Kindern Lern- und Sinneserfahrungen, die eine achtsame Beziehung zur Natur fördern.
  2. Sicherheit und Fürsorge: Wir schützen die Kinder vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt und achten ihre Intimsphäre, sowie ihre individuellen Grenzen und Schamgefühle. Wir nehmen die Gefühle der Kinder ernst und stellen dabei ihr Wohlbefinden an erste Stelle.
  3. Respekt und Wertschätzung: Wir achten auf eine wertschätzende Behandlung aller, unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, Religion, sexueller Überzeugung, Alter oder Geschlecht. Wir verzichten auf ausgrenzendes und abwertendes Verhalten und positionieren uns klar gegen Diskriminierung jeglicher Art. Wir pflegen einen offenen und wertschätzenden Umgang, respektieren den Willen und die Entscheidungsfreiheit einzelner und unterstützen uns gegenseitig.
  4. Kommunikation: Wir kommunizieren offen und transparent und fördern damit eine vertrauensvolle Atmosphäre, in der man Fehler eingestehen kann und Beschwerden möglich sind. Dabei achten wir auf wertfreie Aussagen und einen freundlichen Umgangston. Regelmäßiger Austausch, Reflexion des eigenen Verhaltens und Irritationen zeitnah anzusprechen sind uns wichtig. Wir duzen uns untereinander, da dies für uns eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft begünstigt. Kinder ermutigen wir, über ihre Bedürfnisse zu sprechen und sich an Menschen zu wenden, denen sie vertrauen.
  5. Pädagogische Verantwortung und Beteiligung: Wir unterstützen die Kinder in ihrer Entwicklung zur Selbstbestimmung und fördern die Selbst- und Mitbestimmungsrechte aller. Wir sind uns unserer Machtposition als Erwachsene bewusst und gehen sorgsam mit dieser Verantwortung um.
  6. Wir werden uns gegenseitig auf Situationen ansprechen, die nicht mit diesem Verhaltenskodex übereinstimmen, um ein offenes Klima untereinander zu schaffen und zu erhalten.

4.4 Sexualpädagogisches Konzept

Sigmund Freud machte um 1900 publik, dass schon in der Kindheit Vorstufen von Sexualität vorhanden seien. Seitdem hat sich das Wissen und Verständnis von kindlicher Sexualität immer weiterentwickelt. Spätestens seit den 70er Jahren, in denen der Umgang mit Sexualität sehr frei war, wird die Sexualpädagogik als Bildungsthema anerkannt. Doch bis heute bestehen diesbezüglich viele Unsicherheiten, insbesondere auch im frühkindlichen Alter. Der vereinfachte Zugang zu Medien, wie das Internet, die häufig (versteckte) sexualisierte Inhalte zeigen, haben Auswirkungen auf Kinder und können zur Verunsicherung führen. Wir sehen uns als Ansprechpartner*innen für die Kinder, um ihnen aufkommende Fragen altersgerecht zu beantworten und sie in ihrer Sexualitätsentwicklung zu begleiten und zu unterstützen.

4.4.1 Definition

Wir verstehen Sexualität als eine Lebensenergie, die von Geburt an bis zum Tod besteht. Erwachsene sind immer wieder überrascht darüber, dass schon in der Kindheit Sexualität eine Rolle spielt. Dies rührt daher, da sie Erwachsenen-Sexualität mit der Kindlichen gleichsetzen. Sie unterscheiden sich jedoch erheblich.

  • Kindliche Sexualität ist spontan und von spielerischer Neugierde gelenkt.
  • Sie ist ein Körpererleben mit allen Sinnen, das nicht bewusst als sexuelle Handlung wahrgenommen wird.
  • Das Gefühl von Geborgenheit spielt eine wichtige Rolle.
  • Sie zeigt sich als selbstbezogenes Spielen (frühkindliche Masturbation) oder auch in Erkundungs- und Rollenspielen mit anderen Kindern.
  • Erwachsene Sexualität hingegen ist eher geplant und genital fokussiert.
  • Sie impliziert die Erotik und ist in der Regel auf Erregung und Befriedigung ausgerichtet.
  • Sie ist beziehungsorientiert, richtet sich also an bestimmte Personen.
  • Sie hat auch den Blick auf problematische Seiten von Sexualität [1]

In der kindlichen Sexualität spielen also nicht nur lustspendende Faktoren, sondern weiterreichende sinnliche Bereiche eine große Rolle. Neben der Freude an sexuellen Erfahrungen, werden auch das Erleben und die Auseinandersetzung mit Geschlechterrollen, der intimen Begegnung mit dem Gegenüber und die lebensspendende Energie, sowie die Zeugung beachtet.

Das Sexualverhalten bei Kindern äußert sich als Spiel und Entdeckung. Kinder lernen ihre eigenen Bedürfnisse kennen, den Umgang mit Intimität, soziale Verhaltensregeln in sexuellen Situationen, sowie dahinterstehende Normen und Werte unserer Gesellschaft.

Die Sexualerziehung hat zum Ziel, Kinder zur sexuellen Selbstbestimmung zu begleiten und einen verantwortungsvollen Umgang mit sich und anderen zu erlernen.

4.5 Pädagogische Praxis

4.5.1 Aufklärung und Rechte

Wir sehen Sexualaufklärung als einen Teil der Erziehung an und wünschen eine Normalisierung des Themas. Kinder haben ein Recht darauf, dass ihre Fragen in Bezug auf Sexualität altersgerecht beantwortet werden. Das erfordert Offenheit und Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität von Seiten des pädagogischen Personals. Außerdem stellen wir den Kindern Bücher zum Thema zur Verfügung, die sie altersgerecht über Sexualität informieren. Darin werden Fruchtbarkeits- und Fortpflanzungsthemen (Zeugung, Schwangerschaft, Geburt), Emotionalität (Freundschaft, Liebe, Gefühle) und gesellschaftliche Themen (Familienstrukturen, Rechte und Normen) behandelt. Dabei ist uns wichtig, dass die Kinder lernen, über Sexualität zu sprechen. Dazu gehören Körperteile zu benennen und eigene Gefühle auszudrücken. Wer geeignete Worte kennt und verwendet, kann sich bemerkbar machen. Kinder haben ein Recht darauf, sich sicher und geschützt zu fühlen. Dazu müssen sie „gute“ von „schlechten“ Geheimnissen unterscheiden lernen, um sich Hilfe zu holen. Wissen und Sprachfähigkeit tragen zur Prävention von sexuellem Missbrauch bei. Zur Unterstützung einer gesunden Entwicklung brauchen sie Erwachsene, die für schützende Rahmenbedingen sorgen.

4.5.2 Körperwahrnehmung

Im Kindergartenalter ist der Bewegungsdrang sehr groß. Durch Bewegung und Entspannung nehmen Kinder ihren Körper unterschiedlich wahr. Vielfältige Körpererfahrungen ermöglichen den Kindern herauszufinden, was ihnen zu welchem Zeitpunkt guttut. Brauchen sie gerade körperliche Betätigung, um Energie abzubauen oder eher Entspannung und Zuneigung, um auszuruhen? Um Kinder in ihrem Körperempfinden zu stärken, machen wir Angebote zur Sinnes- und Körperwahrnehmung. Hierzu gehören die sinnliche Wahrnehmung von unterschiedlichen Materialen (Erde, Ton, Knete, Farbe, Wasser, Matsch) und die Bewegungsschulung (Klettern, Balancieren, Fang- und Wahrnehmungsspiele). Der Wald bietet uns dazu ideale Bedingungen. Das Praktizieren von Hygiene und eine wertschätzende Sauberkeitserziehung helfen dem Kind ein positives Körper- und Selbstbild zu entwickeln. Es lernt die Funktionen seines Körpers kennen und verstehen und ihn zu pflegen. Dadurch steigt das Wohlbefinden. Dies sieht man beispielsweise am großen Stolz, wenn das Kind zum ersten Mal allein auf das Töpfchen oder die Toilette geht. Wir sorgen für ein Wickeln in intimer Atmosphäre und einen ungestörten Toilettengang, falls dies vom Kind gewünscht wird. Häufiger beobachten wir jedoch, dass Kinder gerne gemeinsam mit Freunden Pipi machen gehen. Draußen in der Natur scheint dies ganz natürlich zu sein. Dabei achten wir Erwachsenen darauf, dass die Kinder von Blicken Fremder geschützt sind. Des Weiteren erfährt das Kind, dass es Vergnügen und Lust bereiten kann, sich selbst zu berühren. Es kommt vor, dass Kinder ihre Genitalien an Baumstämmen oder Tischkanten reiben. Diese frühkindliche Masturbation ist eine natürliche Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper. Es kann aber auch darauf hinweisen, dass das Kind gerade nur für sich sein möchte und die Masturbation zur Selbstregulierung braucht. Verlässliche und vertrauensvolle Beziehungen sind unabdingbar, um ein positives Körper- und Selbstbild zu entwickeln. Kinder benötigen dazu Erfahrungen von körperlicher Nähe, Zärtlichkeit, Zuneigung und Liebe. Die große Entdeckungslust von Kindern bezieht sich auch auf den sexuellen Bereich. Für Körpererkundungsspiele mit anderen Kindern nutzen Kinder meist von allein Rückzugsorte, die für Erwachsene nicht sofort ersichtlich sind. Auf unserem Gelände, wie auch im Wald, gibt es mehrere Rückzugsmöglichkeiten. Das Erkundungsverhalten unter gleichaltrigen Kindern sehen wir als Möglichkeit an, wichtige Erfahrungen zu sammeln. Wir gestehen den Kindern ein Recht auf Intimsphäre zu, sofern schützende Verhaltensregeln vorher besprochen wurden. Außerdem behalten wir solche Spiele „mit einem Auge im Blick.“ Die sorgfältige Abwägung von Kontrolle durch uns Erwachsene und das Gewähren der individuellen Freiheit der Kinder ist hierbei von großer Bedeutung.

4.5.3 Stärkung des Selbstvertrauens

Körpererkundungsspiele eröffnen den Kindern ein neues Lernfeld. Sie setzen sich spielerisch mit ihren eigenen und anderen Gefühlen auseinander, machen Grenzerfahrungen und entwickeln Interaktionsfähigkeiten. Dieses Erleben stärkt Selbstvertrauen und selbstbestimmtes Handeln. Und dient somit auch wieder der Prävention von sexuellem Missbrauch. Wir unterstützen die Kinder dabei, indem wir mit ihnen Rollenspiel-Regeln entwickeln und besprechen (Was ist erlaubt? Was nicht? Wollen alle mitspielen oder wird jemand zu etwas gezwungen? Habe ich ein gutes Gefühl bei diesem Spiel? Ich darf immer Bescheid geben, wenn ich ein schlechtes Gefühl habe!). Außerdem reflektieren wir mit ihnen Verhalten und Situationen (Was tut dir wohl? Wie geht es dir, wenn du das tust? Falls schlecht, wie kann ich es beim nächsten Mal anders machen? Freiwilligkeit verwandelt sich! Es kann sein, dass ich gestern mitspielen wollte, doch heute nicht mehr). Somit lernen die Kinder auf ihre eigenen und auf die Bedürfnisse anderer zu achten und mit unsicheren Situationen umzugehen. Sie erlernen Empathie, mit Enttäuschungen umzugehen und Wörter für ihre Emotionen zu nutzen, sowie Zustimmung und Ablehnung zu zeigen und auszudrücken.

4.5.4 Erproben der Geschlechterrollen

Im Laufe ihrer Entwicklung realisieren Kinder, welchem biologischen Geschlecht sie angehören. Da die Zuordnung eines Geschlechts häufig mit gewissem Verhalten verbunden wird, erproben sie dies spielerisch in Rollenspielen. Sie setzen sich etwa damit auseinander, wie sie sich als Frau oder Mann, Mutter oder Vater verhalten würden. Dies trägt zur Entwicklung der eigenen Geschlechtsidentität bei. Wir sprechen mit den Kindern über unterschiedliche Familienformen, Lebensweisen und Neigungen (Patchwork, Großfamilie, gleichgeschlechtliche Eltern, elternlose Paare, Adoption etc.). Vielfalt prägt unser gesellschaftliches System. Es ist uns wichtig, dies zu thematisieren, um Vorurteilen und Diskriminierung vorzubeugen.

4.5.5 Erlernen gesellschaftlicher Regeln

Sexuelles Verhalten ist nicht zu trennen von Regeln und Normen der Gesellschaft. Das Kind lernt die gewünschten Verhaltensweisen der Gesellschaft kennen, in der es lebt. Dies ist auch wünschenswert, damit es seinen Platz findet und sich angenommen fühlt. In Bezug auf sexuelle Verhaltensweisen gehört dazu, Grenzen anderer zu wahren, Regeln und Normen kennen zu lernen und sich damit auseinander zu setzen und einen respektvollen Umgang mit sich und anderen zu pflegen. So sollte ein Kind beispielsweise lernen, dass Nacktheit zu Hause und in Anwesenheit von Bezugspersonen in Ordnung ist. Während sie vor Fremden als unangenehm empfunden werden kann und Risiken birgt, sowie in der Öffentlichkeit für Erwachsene sogar verboten ist. Soziale Distanz ist also abhängig von Personen und vom Alter und Verhalten wird im Privaten und in der Öffentlichkeit unterschiedlich bewertet. Betreuungseinrichtungen sind meistens die erste öffentliche Institution, mit der Kinder in Kontakt treten. Sie tragen einen großen Anteil an der Vermittlung unseres gesellschaftlichen Normen- und Wertesystems, das sich auch in Teilen vom familiären unterscheiden kann.

4.5.6 Zusammenarbeit mit Eltern

Wir legen Wert darauf, mit Eltern in regelmäßigem Austausch zu sein. Tauchen Fragen oder Unsicherheiten zum Thema kindliche Sexualität auf, besprechen wir diese in einzelnen Gesprächen. Die psychosexuelle Entwicklung des Kindes ist Teil unserer jährlichen Entwicklungsgespräche. Außerdem führen wir Elternabende zum Thema durch, um Wissen zu vermitteln und Möglichkeiten zum Austausch zu geben.

4.6 Tabellarische Übersicht der psychosexuellen Entwicklung von Kindern

4.6.1 Psychosexuelle Entwicklung (Alter 0-6 Jahre) [2]

Bis drei Jahre (orale Phase)

  • Urvertrauen – Beziehung
  • Körperkontakt lebensnotwendig
  • Berührung an den Geschlechtsteilen angenehm

Ein bis drei Jahre (anale Phase)

  • Anale und urinale Bewusstheit:
    • Geben und Nehmen (Ausscheidungen kontrollieren)
    • Eigenwille (Autonomie – gehen Lernen)
    • Nacktsein und stolz auf den eigenen Körper (je nach Umgang damit im Bezugssystem)
  • Ab 18. Monat: Entwicklung sexueller Identität, Wissen um Geschlechtsunterschiede
    • Körperliche Untersuchungen bei sich selbst und anderen, evtl. auch bei Eltern
    • Bewusstes genitales Interesse, Neugierde
    • Genitale Selbststimulation
    • Bei Jungen häufig stolzer Exhibitionismus

Drei bis fünf Jahre (ödipal-phallische Phase)

  • Trotzphase (Grenzen ausloten, Nutzung schmutziger Wörter)
  • „Kerngeschlechtsidentität“ bildet sich
  • Schamgefühl entwickelt sich
  • Bewusste Masturbation (mit Orgasmusfähigkeit)
  • Sexuelle Neugier (Untersuchungen, Doktorspiele)
  • Manchmal Zeigelust
  • Fragen zu Schwangerschaft und Geburt
  • Freundschaften/ Verliebtsein
  • Rollenspiele
  • Soziale Regeln lernen

Ab sechs Jahren

  • Fragen zur Zeugung (anderes Verständnis als im Vorschulalter)
  • Körperbewusstsein: bei Mädchen eher Schlankheit/Aussehen; bei Jungen eher Größe/Kraft

Fünf bis zwölf Jahre (Latenzphase)

  • Kognitiver Schub; Selbstideal: Klugsein
  • Gleichgeschlechtliche Peers sind für Mehrzahl der Kinder die entscheidende Bezugsgruppe, aber nicht für alle

4.7 Partizipation & Beschwerdemanagement

Beteiligung von Kindern, Personal und Eltern

Wir legen Wert auf die Teilhabe von Kindern, Personal und Eltern in Diskussions- und Entscheidungsprozessen zu Themen, die sie selbst betreffen. Dies entspricht unserer pädagogischen Grundhaltung und dient dem Kennenlernen von gelebter Demokratie.

Wenn Kinder an der Gestaltung ihres Alltags beteiligt werden, erfahren sie Selbstwirksamkeit und identifizieren sich mit ihrer Gruppe. Dürfen sie ihre Sorgen, Streitpunkte und Beschwerden äußern, gewinnen sie Vertrauen zu ihren Bezugspersonen. Sie lernen, dass sie von Erwachsenen ernst genommen werden und Unterstützung erfahren. Das kann zur Prävention und Schutz vor Missbrauch beitragen. Ein verlässlicher, ritualisierter Tagesablauf sowie Rituale und Regeln, an deren Planung und Gestaltung die Kinder, ihrer Entwicklung entsprechend beteiligt werden, tragen zu ihrer individuellen Entwicklung bei. Die Kinder dürfen bei uns ihre Themen und Interessen im Morgenkreis einbringen, sie übernehmen Dienste während des Mittagessens, wirken an der Planung und Durchführung von Projekten, Festen und Ausflügen mit. Ihre Beschwerden erreichen uns direkt oder über ihre Eltern. Die Kinder haben auch die Möglichkeit, ihre Befindlichkeiten in Blitzlicht-Runden zu äußern. Teilweise nutzen wir dazu Hilfsmittel, wie Gefühlewürfel und -gesichter, um Emotionen und Stimmungen ausdrücken zu können.

Die Beteiligung und Verantwortungsübernahme von Mitarbeitenden sind ausschlaggebend, um eine Identifikation mit dem Arbeitsplatz zu sichern und das Wohlbefinden des Einzelnen zu steigern. Mitarbeitende können ihre Anliegen und Beschwerden in Teamsitzungen und Supervisionen einbringen oder das direkte Gespräch mit dem Träger suchen. Jährliche Mitarbeiter*innengespräche bieten Gelegenheit über Ziele, Vorhaben und die persönliche Weiterentwicklung zu sprechen. Schulungen, Fortbildungen und Austauschtreffen tragen zur Reflexion und Qualitätssteigerung bei. Die Gestaltung und Überarbeitung unserer Konzepte werden von Träger und Mitarbeitenden gemeinsam entwickelt.

Um eine gelingende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern zu entwickeln, ist uns ein regelmäßiger und wertschätzender Austausch wichtig. Elternabende, gemeinsame Feste, die Flohmarktgruppe, der Förderverein und die Interessenvertretung durch den Elternbeirat sind Beteiligungsmöglichkeiten von Eltern. Des Weiteren dürfen Eltern ihre Beobachtungen, Anliegen und Beschwerden in spontanen Gesprächen mit den zuständigen Mitarbeitenden äußern. Außerdem bieten sich die jährlichen Entwicklungsgespräche oder auch zusätzliche Gesprächstermine bei Bedarf dafür an. Auch Eltern haben jederzeit die Option das Gespräch mit dem Träger zu suchen.

Wir legen Wert darauf, unsere Arbeit gewissenhaft zu dokumentieren und transparent zu machen. Hierfür nutzen wir unsere Homepage, auf der wir Konzepte und Aktuelles veröffentlichen. In unseren einrichtungsinternen Signal-Gruppen informieren wir über den Kindergartenalltag und aktuelle Themen.

Wir schätzen den transparenten und offenen Umgang mit Beschwerden und sehen darin eine Chance der Weiterentwicklung. Dabei sind wir darauf angewiesen, dass die Beteiligten unsere unterschiedlichen Gesprächsanlässe wahrnehmen. Wir beabsichtigen eine positive Beschwerdekultur, die Achtsamkeit und Wertschätzung aller Teilnehmenden einschließt und eine angemessene Bearbeitung von Konflikten zulässt.

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5 Intervention – Verfahren bei Kindeswohlgefährdung

Besteht ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, sind wir gesetzlich verpflichtet zu handeln. Dabei sind zwei Kategorien zu unterscheiden: die Interne und die Externe Gefährdung. Bei der ersten geht die Gefährdung von Kindern oder Mitarbeitenden aus, bei der zweiten von Personen aus dem familiären oder sozialen Umfeld eines Kindes.

Jegliche Interventionsverfahren haben die rasche Klärung eines Verdachtes, das Beenden von Gewalthandlungen bei der Bestätigung eines Verdachtes und den Schutz der Betroffenen zum Ziel.

5.1 Handlungsschema Interne Gefährdung

Sexuelle Übergriffe unter Kindern zeichnen sich durch Macht und Unfreiwilligkeit aus. Um sexuelle Aktivitäten unter Kindern von sexuell auffälligem Verhalten und Übergriffen zu unterscheiden, sollten folgende Kriterien überprüft werden:

  • Machtgefälle durch Alter und/oder Entwicklungsstand der Kinder
  • Freiwilligkeit der Beteiligten
  • Art der sexuellen Handlung/Kinder zeigen „erwachsene Sexualität“
  • Häufigkeit der Verhaltensweisen
  • Sexuelles Verhalten weist Zwanghaftigkeit auf, beinhaltet Drohungen und Gewalt, bedingt körperliche Verletzungen oder psychischen Stress bei den Kindern [3]

Handelt es sich um sexuell auffälliges Verhalten, ist eine pädagogische Intervention notwendig. Diese kann folgende Punkte beinhalten:

  • Handlung stoppen und sexuelle Grenzverletzung klar benennen
  • Das betroffene Kind schützen und trösten und ihm Anregungen zur Persönlichkeitsstärkung geben
  • Das übergriffige Kind braucht klare Einschätzung der Handlung und Zutrauen, um eine Verhaltensänderung zu lernen
  • Situationsbezogene Maßnahmen werden getroffen
  • Die unbeteiligten Kinder werden altersentsprechend über die Geschehnisse informiert, um sie vor weiteren Übergriffen zu schützen
  • Die Eltern werden informiert und im weiteren Vorgehen unterstützt [4]

Im Falle von psychischer oder physischer Gewalt unter Kindern werden ähnliche Handlungsschritte angewandt und an den individuellen Fall angepasst. Ziele sind dabei stets übergriffiges Verhalten zu benennen und zu stoppen, um eine Verhaltensänderung zu erreichen und betroffene Kinder zu schützen.

Zeigt die pädagogische Intervention keinen Erfolg, da die Handlungen gezielt und wiederholt stattfinden, muss eine Gefährdung des Kindeswohls nach §8a SGB VIII geprüft werden. Hierzu werden externe Beratungsstellen oder das Jugendamt hinzugezogen.

Kommt es zu Grenzverletzungen an Kindern durch Mitarbeitende, so sprechen wir uns gegenseitig darauf an. Ein Reflexionsgespräch soll dazu dienen, Fehlverhalten zu überdenken und zukünftiges Handeln zu verbessern. Werden Andeutungen oder Beobachtungen einer Kindeswohlgefährdung von Mitarbeitenden an uns herangetragen, gehen wir sensibel mit diesen Informationen um und überprüfen diese. Dem Träger kommt hier eine bedeutende Rolle zu, da er den Schutz von Kindern und Mitarbeitenden im gleichen Maße zu tragen hat. In solch einem Fall wird das Jugendamt hinzugezogen, das uns bei der Gefährdungseinschätzung und dem weiteren Vorgehen unterstützt.

5.2 Handlungsschema Externe Gefährdung

Beobachten wir Anhaltspunkte von Vernachlässigung oder Misshandlungen an Kindern oder berichten uns Kinder oder Zeugen von einem Verdacht, sind wir verpflichtet diesen nachzugehen. Dazu tauschen wir uns zuerst im Team aus und beraten gemeinsam, ob wir weiteren Handlungsbedarf zum Schutz des Kindes sehen. Je nach Sachlage ziehen wir andere Beratungsstellen  oder das Jugendamt hinzu, die uns beraten und unterstützen. Dabei achten wir auf die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten. Sofern die Sicherheit des Kindes gewährleistet werden kann, beziehen wir die Eltern frühestmöglich in alle Handlungsschritte ein. Ziel ist es, Familien zu unterstützen und sie auf geeignete Hilfen hinzuweisen. Im Anhang haben wir dazu unsere regionalen Beratungsstellen aufgelistet. Scheint uns eine Gefährdung nicht abwendbar zu sein, so sind wir verpflichtet, Anhaltspunkte und Daten an das Jugendamt weiterzugeben. Vermuten Eltern oder andere Bezugspersonen einen Verdachtsfall oder brauchen Unterstützung, so dient unser Personal und Träger immer als erster Ansprechpartner.

Im Anschluss haben wir das Handlungsschema zum Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung des Jugendamtes Main-Kinzig-Kreis, dem wir gesetzlich verpflichtet sind, angefügt.

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6 Anlaufstellen und Ansprechpartner*innen

Träger

Waldkindergarten Gelnhausen gGmbH, Geschäftsführerin Berit Zeber
Langgasse 23
63571 Gelnhausen
Tel. 0176/43418192
E-Mail: berit@waldkindergarten-gelnhausen.de

 

Jugendamt – Main-Kinzig-Kreis

Besucheradresse:
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen

Außenstelle Hanau:
Dörnigheimer Straße 1
63452 Hanau
Tel.: 06051 85-0
Fax: 06051 85-14434 oder 06051 85-14463
E-Mail: jugendamt@mkk.de

 

Beratungsstellen

Behinderten Werk Main-Kinzig e.V. – Beratungs- und Frühförderstelle Gelnhausen
Hailerer Straße 24
63571 Gelnhausen
Tel.: 06051 91689-0
E-Mail: bff-gn@bwmk.de

 

ZKJF e.V. – Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Philipp-Reis-Straße 2
63571 Gelnhausen
Tel.: 06051 911010
E-Mail: erziehungsberatungsstelle.gn@zkjf.de

 

Kinderschutzfachkraft

ZKJF: Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Philipp-Reis-Straße 2
63571 Gelnhausen
Tel.: 06051 911010
E-Mail: erziehungsberatungsstelle.gn@zkjf.de

Krankenhaus

Main-Kinzig-Kliniken GmbH
Herzbachweg 14
63571 Gelnhausen
Tel.: 06051 87-0
Fax: 06051 87-2617

Externe Beratung bei sexueller Gewalt

Lawine e.V.-Beratung – Therapie und Prävention bei sexueller Gewalt
Chemnitzer Straße 20
62452 Hanau
Tel.: 06181 256602
E-Mail: mail@lawine-ev.de

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Literaturhinweise:

  • https://www.kurse.kita.bayern/course/view.php?id=102#section-44
  • Arbeitshilfe Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen; Der Paritätische Gesamtverband
  • Frühe Hilfen und Kinderschutz, Infomappe zur Netzwerkarbeit; Main-Kinzig-Kreis
  • Reckahner Reflexionen, pädagogische Beziehungen, Reckahn (paedagogische-beziehungen.eu)
  • Handreichung des Landesjugendhilfeausschusses zur Gestaltung einer Beteiligungs- und Beschwerdekultur in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Freistaat Sachsen
  • indipaed.de; Verhaltensampel
  • Institut für Sexualpädagogik (ISP)
  • Kita am Blausteinsee; Gewaltschutzkonzept
  • WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA Standards für die Sexualaufklärung in Europa
  • Kindliche Sexualität als Thema in der Frühpädagogik, KiTa Fachtexte
  • Liebevoll begleiten, Körperwahrnehmung und körperliche Neugier kleiner Kinder, BZgA

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Fußnoten

[1] vgl.:6 Thesen kindliche Sexualität; Institut für Sexualpädagogik (ISP)
[2] vgl.:  Institut für Sexualpädagogik (ISP); zusammengestellt von C. Koppermann
[3] vgl.:  Institut für Sexualpädagogik (ISP); Sexuell übergriffige Situationen unter Kindern
[4] ebd.


Nachfolgend findet ihr hier unser Gewaltschutzkonzept.
Als PDF könnt ir das Konzept hier downloaden >>

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